Der Vorstand ist das ausführende Organ der Genossenschaft. Er führt die Geschäfte umfassend und verantwortlich und repräsentiert die Genossenschaft nach außen. Der Vorstand beruft die Generalversammlung ein. Für seine Arbeit greift er auf die Kompetenzen der Arbeitsgruppen zurück.
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er bestellt und überwacht den Vorstand und kann jederzeit Berichterstattung vom Vorstand und Einsicht in alle Unterlagen verlangen. Er stellt sicher, dass die Geschäfte im Sinne der Genossenschaft und im Interesse der Mitglieder geführt werden.
Die AG Projektentwicklung ist zuständig für die Akquise von Projekten und deren technische Prüfung. Dazu gehört u.a. die Standortprüfung und die Analyse des zu erwartenden Stromertrages. Ein wichtiger und umfangreicher Teil der Arbeit der AG ist die Kommunikation mit den Projektpartnern.
Diese AG gestaltet den Internetauftritt und den Newsletter der BEG und ist für Pressearbeit, Flyer und weitere Werbemittel verantwortlich. Sie organisiert Veranstaltungen und Vorträge und arbeitet am Netzwerkaufbau.
Die AG Betrieb entwickelt das Rechnungs- und Finanzwesen der Genossenschaft und überwacht die Durchführung. Sie verwaltet die laufenden Projekte und prüft ihre Wirtschaftlichkeit. Sie ist außerdem zuständig für die Mitgliederverwaltung, informiert sich über mögliche Förderprogramme und stellt die notwendigen Anträge.
AG-Plenum
Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die AG- Mitglieder treffen sich mehrmals im Jahr im AG- Plenum.
Diese Treffen dienen der Vernetzung aller Aktiven der BEG, der Analyse der bisherigen Arbeit und der Erarbeitung und Diskussion von Strukturen und Strategien der BEG.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das souveräne Organ der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet u.a. über Satzungsänderungen, Dividendenausschüttung und die allgemeine Ausrichtung der Genossenschaft.
Durch sie haben alle Mitglieder der Genossenschaft ein direktes Stimm- und Wahlrecht und die Möglichkeit, die Arbeit der Genossenschaft zu lenken.