Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftnutzung in Göttingen: was ist geplant?

Die Stadt Göttingen hat sich verpflichtet, die Klimaneutralität bis 2030 anzustreben und alle dafür erforderlichen Schritte im städtischen Wirkungskreis zu initiieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen und diese zur Energieerzeugung – insbesondere aus Wind und Sonne – zu nutzen.  Für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen führt die Stadt eine Potentialanalyse durch, um zu ermitteln, wo solche Anlagen im Stadtgebiet möglich sind. Als Ergebnis wird es eine Karte geben, in der die geeigneten Flächen für PV-Anlagen markiert sind. Allerdings muss dann für jede Freiflächen-PV-Anlage ein Bebauungsplan erstellt werden. Im B-Plan-Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt und kann Anregungen geben, aber auch Einsprüche machen, bevor der Rat der Stadt darüber entscheidet.

Die Potential-Analyse für Windkraftnutzung im Stadtgebiet erfolgt über die Erstellung eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“. Ziel ist es, die für eine Nutzung mit Windkraftanlagen geeigneten Flächen zu ermitteln und planerisch zu sichern. Mit dieser Planung ist soll die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet planungsrechtlich so gesteuert werden, dass die Belange des Klimaschutzes, des Landschaftsschutzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie die Sicherung der Energieversorgung miteinander in Einklang gebracht und Fehlentwicklungen vermieden werden. 

In der hier abrufbaren Präsentation der Stadt Göttingen werden der Planungsprozess und die Beteiligung der Öffentlichkeit ausführlich beschrieben. Weitere Informationen findet man auf der Website der Stadt Göttingen unter

https://www.goettingen.de/portal/meldungen/windenergie-und-photovoltaik-in-goettingen-flaechenplanung-unter-beteiligung-der-oeffentlichkeit-900002798-25480.html